Stand: April 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Planodietr Fensterreinigung, Kantstraße 67, 10627 Berlin (im Folgenden: "Anbieter") und ihren Kunden (im Folgenden: "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung bzw. der Auftrag durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistungen an den Auftraggeber erklärt werden.
3.1 Die Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag und diesen AGB.
3.2 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
3.3 Der Auftraggeber hat für die Ausführung der Leistungen ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen bzw. Objekten zu gewährleisten. Notwendige Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3.4 Bei gefährlichen oder besonders schwierigen Reinigungsarbeiten (z.B. Hochhausfassaden, Industrieanlagen) hat der Auftraggeber den Anbieter über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren. Gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen für solche Arbeiten sind vom Auftraggeber einzuholen.
4.1 Termine und Fristen für die Ausführung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
4.3 Höhere Gewalt oder beim Anbieter oder seinen Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Ausführung der Leistungen zu dem vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist hindern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
5.1 Die Leistungen des Anbieters gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erbringung der Leistung Mängel rügt. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen gilt jede Einzelleistung separat als abgenommen, wenn nicht unverzüglich gerügt wird.
5.2 Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
5.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber hat dem Anbieter hierzu angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
5.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Anbieters.
6.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.4 Der Anbieter ist berechtigt, für regelmäßig wiederkehrende Leistungen monatliche Rechnungen zu stellen.
6.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie einen etwaigen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
7.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
7.2 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Der Anbieter haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Unwesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags nicht berührt und auf deren Einhaltung der Auftraggeber nicht regelmäßig vertraut.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie.
8.1 Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen wird der Vertrag für die vereinbarte Dauer geschlossen. Ist keine Dauer vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.